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Leben & Arbeiten
Welches Deutschniveau brauche ich für die Einbürgerung?
Inhalt
Für die Einbürgerung verlangt das Staatsangehörigkeitsgesetz Deutsch auf B1. Nachweisen können Sie das zum Beispiel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) auf B1 (Quelle: BAMF, § 10 StAG). Der Einbürgerungstest ist eine eigene Prüfung über Recht und Gesellschaft und ersetzt den Sprachtest nicht. Wer wegen Krankheit, Behinderung oder Alter die Anforderung nicht erfüllen kann, ist befreit.
Für die Einbürgerung brauchen Sie einen Sprachtest auf B1, und zusätzlich bestehen die meisten Antragstellenden den Einbürgerungstest. Beides wird oft verwechselt. Dieser Beitrag erklärt, welches Niveau das Gesetz verlangt, welche Nachweise infrage kommen, wo Sie die Tests ablegen und wer ausgenommen ist. Er ersetzt keine Beratung: Verbindlich entscheidet immer die Einbürgerungsbehörde an Ihrem Wohnort. Was B1 im Vergleich zu den anderen Stufen bedeutet, erklärt der Beitrag Die Deutsch-Niveaus A1 bis C2 einfach erklärt.
Welches Deutschniveau verlangt das Gesetz?#
Verlangt wird B1. Nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) müssen Sie „über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache“ verfügen. Das ist der Fall, wenn Sie die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erfüllen (Quelle: § 10 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 4 StAG (öffnet in neuem Tab)). Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nennt B1 als Voraussetzung, neben fünf Jahren Aufenthalt, gesichertem Lebensunterhalt und weiteren Punkten (Quelle: BAMF (öffnet in neuem Tab)).
Was Sie auf dieser Stufe können sollten und welche Prüfungen es dafür gibt, zeigt die Seite Deutsch-Niveau B1.
Was bedeutet B1 im Alltag?#
B1 heißt nicht, dass Sie fehlerfrei sprechen. Auf B1 verstehen Sie die Hauptpunkte, wenn jemand klar über vertraute Themen spricht, und Sie kommen in den meisten Alltagssituationen allein zurecht. Sie können über Erfahrungen und Pläne berichten und kurz begründen, warum Sie etwas so sehen.
Die folgende Tabelle zeigt typische Situationen. Die Beispiele hat die Redaktion selbst formuliert; sie stammen nicht aus einer Prüfung.
| Fertigkeit | Das gelingt auf B1 | Beispiel |
|---|---|---|
| Hören | Durchsagen und Gespräche zu bekannten Themen verstehen | Sie verstehen beim Arzt, wann und wie oft Sie ein Medikament nehmen sollen. |
| Lesen | Briefe und einfache Sachtexte im Kern verstehen | Sie erkennen in einem Schreiben der Hausverwaltung, bis wann Sie eine Frist einhalten müssen. |
| Schreiben | Kurze persönliche und halbformelle Texte schreiben | Sie schreiben der Kita eine E-Mail, dass Ihr Kind krank ist und wann es wiederkommt. |
| Sprechen | Ein Gespräch beginnen, Meinungen äußern und begründen | Sie erklären im Elterngespräch, warum Ihr Kind lieber am Nachmittag Hausaufgaben macht. |
Für die Einbürgerung zählt dieses Niveau in allen vier Fertigkeiten, weil eine B1-Prüfung Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen abfragt. Wer im Gespräch sicher ist, aber kaum schreibt, sollte vor der Anmeldung gezielt das Schreiben üben. Eine ausführliche Beschreibung aller Kann-Beschreibungen finden Sie unter B1 auf einen Blick.
Wie weisen Sie B1 nach?#
Am häufigsten mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ), der Abschlussprüfung des Integrationskurses. Das BAMF schreibt: Sie haben einen Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse, wenn Sie im DTZ das Niveau B1 erreicht haben (Quelle: BAMF (öffnet in neuem Tab)). Der DTZ prüft A2 und B1 in einer Prüfung; das Zertifikat nennt die erreichte Stufe (Quelle: BAMF (öffnet in neuem Tab)). Für die Einbürgerung zählt nur ein Ergebnis auf B1, ein DTZ mit A2 reicht nicht.
Möglich sind auch andere standardisierte Sprachnachweise. Das BAMF nennt dafür Bedingungen: Die Prüfung wurde bei einem unabhängigen Prüfinstitut abgelegt, sie bestätigt mindestens B1 und entspricht internationalen Qualitätsstandards (Quelle: BAMF (öffnet in neuem Tab)). Infrage kommen damit zum Beispiel ein Goethe-Zertifikat B1, telc Deutsch B1 oder ein ÖSD-Zertifikat B1. Welche Prüfung Ihre Behörde im Einzelfall akzeptiert, fragen Sie dort vor der Anmeldung nach. Wie sich die großen Prüfungen unterscheiden, zeigt der Vergleich der Deutschprüfungen.
In Berlin gibt es zusätzlich den Berliner Sprachtest zur Einbürgerung auf B1, den die Volkshochschulen anbieten. Das Zertifikat reichen Sie selbst beim Landesamt für Einwanderung ein; die Volkshochschulen sind für die Einbürgerung nicht zuständig (Quelle: Berliner Volkshochschulen (öffnet in neuem Tab)).
Ein Einstufungstest im Internet, auch unserer, ist kein Sprachnachweis für die Einbürgerung. Er zeigt Ihnen nur, wo Sie stehen.
Einbürgerungstest oder Sprachtest: Was ist der Unterschied?#
Es sind zwei getrennte Voraussetzungen. Der Sprachtest belegt Ihr Deutsch (§ 10 Abs. 1 Nr. 6 StAG). Der Einbürgerungstest belegt Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 5 StAG). Wer einen bestanden hat, hat den anderen damit noch nicht erledigt.
| Sprachtest (B1) | Einbürgerungstest | |
|---|---|---|
| Was wird geprüft? | Hören, Lesen, Schreiben, Sprechen auf Deutsch | Wissen über Recht, Gesellschaft und Leben in Deutschland |
| Rechtsgrundlage | § 10 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 4 StAG | § 10 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 5 StAG |
| Form | je nach Prüfung, zum Beispiel DTZ | 33 Fragen mit je vier Antworten, 60 Minuten |
| Bestanden | Ergebnis B1 | mindestens 17 richtige Antworten |
| Kosten | je nach Prüfung und Anbieter | 25 Euro |
| Befreiung | Krankheit, Behinderung, Alter | zusätzlich mit deutschem Schulabschluss |
Die Angaben zum Einbürgerungstest stammen vom BAMF. Dort steht auch, dass ein deutscher Schulabschluss vom Einbürgerungstest befreit (Quelle: BAMF (öffnet in neuem Tab)). Ob ein deutscher Schul-, Ausbildungs- oder Studienabschluss in Ihrem Fall auch den Sprachnachweis ersetzt, beantwortet die Einbürgerungsbehörde.
Wer den Integrationskurs abgeschlossen hat, kann mit dem „Zertifikat Integrationskurs“ beides abdecken: den DTZ auf B1 für die Sprache und den Test „Leben in Deutschland“ mit mindestens 17 von 33 Punkten für das Wissen (Quelle: BAMF (öffnet in neuem Tab)). Wie sich ein Einstufungstest von einer echten Sprachprüfung unterscheidet, erklärt der Beitrag Einstufungstest oder Sprachprüfung?
Wo legen Sie den Einbürgerungstest ab, etwa in Berlin oder Leipzig?#
Sie melden sich bei einer Prüfstelle an, die das BAMF zugelassen hat. Die Einbürgerungsbehörde kann Ihnen Prüfstellen in der Nähe nennen, und auf der BAMF-Seite gibt es Listen der Prüfstellen nach Bundesland. Zur Vorbereitung bietet das BAMF ein Online-Testcenter mit dem gesamten Fragenkatalog an: 300 allgemeine und 10 landesspezifische Fragen (Quelle: BAMF (öffnet in neuem Tab)).
In Berlin nehmen alle Volkshochschulen die Anmeldung zum Einbürgerungstest an, unabhängig davon, in welchem Bezirk Sie wohnen. Sie buchen einen Termin zur Anmeldung, füllen dort den Teilnehmermeldebogen aus und zahlen 25 Euro. Den Testtermin bekommen Sie bei der Anmeldung; am Anmeldetag selbst schreiben Sie den Test nicht. Am Prüfungstag bringen Sie einen gültigen Ausweis und die Buchungsbestätigung mit (Quelle: Service-Portal Berlin (öffnet in neuem Tab)).
In Leipzig ist die Volkshochschule eine Prüfstelle für den Einbürgerungstest. Sie melden sich persönlich mit einem gültigen Ausweisdokument an und zahlen die Gebühr bei der Anmeldung (Quelle: vhs Leipzig (öffnet in neuem Tab)). Termine und Anmeldeschlüsse ändern sich, darum lohnt ein Blick auf die aktuelle Seite der Prüfstelle.
Welche Ausnahmen gibt es?#
Das Gesetz kennt mehrere Fälle, in denen weniger als B1 genügt oder gar kein Nachweis nötig ist. Die Tabelle fasst sie zusammen; verbindlich ist der Wortlaut von § 10 StAG (Quelle: § 10 StAG (öffnet in neuem Tab)).
| Situation | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Regelfall | Deutsch auf B1 | § 10 Abs. 4 StAG |
| Krankheit, Behinderung, Alter | Befreiung von Sprachnachweis und Einbürgerungstest | § 10 Abs. 6 StAG |
| Trotz ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen kein B1 | Beschränkung auf mündliche Verständigung im Alltag möglich | § 10 Abs. 4a StAG |
| Frühere Gastarbeiter und Vertragsarbeitnehmer | mündliche Verständigung im Alltag genügt | § 10 Abs. 4 Satz 3 StAG |
| Kinder unter 16 Jahren | altersgemäße Sprachentwicklung genügt | § 10 Abs. 4 Satz 2 StAG |
Bei Krankheit, Behinderung oder Alter brauchen Sie in der Regel Unterlagen, die das belegen, etwa ein ärztliches Attest. Welche Unterlagen genau verlangt werden, sagt Ihnen die Behörde.
Gibt es noch die schnellere Einbürgerung nach drei Jahren?#
Nein. Mit der Reform von 2024 war eine Einbürgerung nach drei Jahren möglich, wenn unter anderem Deutsch auf C1 und besondere Integrationsleistungen vorlagen. Der Bundestag hat diese „Turboeinbürgerung“ am 8. Oktober 2025 wieder abgeschafft; seitdem gilt allgemein ein Aufenthalt von mindestens fünf Jahren (Quelle: Deutscher Bundestag (öffnet in neuem Tab)). Im aktuellen Gesetzestext ist § 10 Abs. 3 StAG als weggefallen markiert (Quelle: § 10 StAG (öffnet in neuem Tab)).
Deutsch auf C1 schadet natürlich nicht, verkürzt die Frist aber nicht mehr. Wenn Sie vor der Änderung einen Antrag auf Einbürgerung nach drei Jahren gestellt haben, fragen Sie Ihre Behörde, wie sie damit umgeht.
Wie schätzen Sie vorher ein, ob Ihr Deutsch für B1 reicht?#
Bevor Sie Geld für eine Prüfung ausgeben, hilft eine ehrliche Selbsteinschätzung. Gehen Sie die folgenden Aufgaben durch. Sie sind von der Redaktion geschrieben und kommen in keinem Test vor.
- Schreiben Sie in zehn Minuten eine E-Mail an Ihre Vermieterin: Die Heizung ist seit drei Tagen kalt, Sie bitten um einen Termin mit dem Handwerker und nennen zwei Zeiten, zu denen Sie zu Hause sind.
- Erzählen Sie zwei Minuten lang ohne Notizen, wie Ihr letzter Umzug abgelaufen ist und was Sie beim nächsten Mal anders machen würden.
- Hören Sie eine kurze Nachrichtensendung in normalem Tempo und schreiben Sie danach in drei Sätzen auf, worum es ging.
- Lesen Sie einen Brief Ihrer Krankenkasse und markieren Sie, was Sie bis wann tun müssen.
Gelingen Ihnen alle vier Aufgaben ohne Wörterbuch und mit nur kleinen Fehlern, sind Sie nah an B1. Stocken Sie bei Aufgabe 1 oder 2 deutlich, planen Sie mehr Übungszeit ein.
Genauer wird die Einschätzung mit einem Einstufungstest für Deutsch. Er zeigt, ob Sie eher bei A2, B1 oder schon darüber liegen, ersetzt aber keine Prüfung für die Einbürgerung. Was unser Test misst und was nicht, steht auf der Seite Methodik.
Wie gehen Sie Schritt für Schritt vor?#
- Prüfen Sie, wo Ihr Deutsch heute steht, zum Beispiel mit den Aufgaben oben oder einem Einstufungstest.
- Fragen Sie Ihre Einbürgerungsbehörde, welche Sprachzertifikate sie akzeptiert und ob Sie den Einbürgerungstest ablegen müssen.
- Liegen Sie noch unter B1, ist ein Kurs bis B1 der nächste Schritt. Wie lange das ungefähr dauert, steht in Wie lange dauert es, Deutsch zu lernen?
- Melden Sie sich für den DTZ oder ein anderes B1-Zertifikat an und, falls nötig, bei einer Prüfstelle für den Einbürgerungstest.
- Reichen Sie beide Zertifikate mit Ihrem Antrag ein.
Wichtig
Gesetze und Verwaltungspraxis können sich ändern. Dieser Beitrag gibt den Stand vom 28.10.2026 wieder. Verbindlich sind der aktuelle Gesetzestext und die Auskunft Ihrer Einbürgerungsbehörde.
Häufige Fragen
Welches Sprachniveau brauche ich für die Einbürgerung?
Das Staatsangehörigkeitsgesetz verlangt ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Das sind die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B1 (§ 10 Abs. 4 StAG).
Reicht der bestandene Einbürgerungstest als Sprachnachweis?
Nein. Der Einbürgerungstest prüft Wissen über Rechtsordnung, Gesellschaft und Lebensverhältnisse in Deutschland. Den Sprachnachweis auf B1 brauchen Sie zusätzlich, etwa mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer.
Kann ich das Zertifikat von Deutschniveau bei der Einbürgerungsbehörde einreichen?
Nein. Unser Zertifikat ist ein Einstufungsnachweis und ersetzt keine Sprachprüfung. Für die Einbürgerung brauchen Sie eine offizielle Prüfung wie den DTZ auf B1 oder ein anderes Zertifikat, das Ihre Behörde akzeptiert.
Was passiert, wenn ich B1 trotz Kurs nicht schaffe?
Wer trotz ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen B1 nicht erreicht, bei dem kann die Anforderung auf mündliche Verständigung im Alltag beschränkt werden (§ 10 Abs. 4a StAG). Ob das in Ihrem Fall gilt, entscheidet die Einbürgerungsbehörde.
Kann ich mich mit C1 noch nach drei Jahren einbürgern lassen?
Nein. Der Bundestag hat diese Möglichkeit am 8. Oktober 2025 abgeschafft, und § 10 Abs. 3 StAG ist weggefallen. Es gilt ein Aufenthalt von mindestens fünf Jahren.
Was kostet der Einbürgerungstest?
Laut BAMF kostet der Einbürgerungstest 25 Euro. Sie melden sich bei einer Prüfstelle an, zum Beispiel bei einer Volkshochschule, und bringen einen gültigen Lichtbildausweis mit.
Quellen
- Einbürgerung (öffnet in neuem Tab) · Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) (abgerufen am 28.10.2026)
- Staatsangehörigkeitsgesetz, § 10 (öffnet in neuem Tab) · Bundesministerium der Justiz (abgerufen am 28.10.2026)
- Sprachnachweise und Zertifikate (öffnet in neuem Tab) · Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) (abgerufen am 28.10.2026)
- Abschlussprüfung des Integrationskurses (öffnet in neuem Tab) · Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) (abgerufen am 14.10.2026)
- Einbürgerung nach drei Jahren soll abgeschafft werden (öffnet in neuem Tab) · Deutscher Bundestag (abgerufen am 28.10.2026)
- Einbürgerung: Zum Einbürgerungstest anmelden (öffnet in neuem Tab) · Land Berlin, Service-Portal (abgerufen am 28.10.2026)
- Informationen zum deutschen Einbürgerungstest und zum Sprachtest zur Einbürgerung (öffnet in neuem Tab) · Berliner Volkshochschulen (abgerufen am 28.10.2026)
- Einbürgerungstest (öffnet in neuem Tab) · Volkshochschule Leipzig (abgerufen am 28.10.2026)
Stand der Angaben: 28.10.2026. Gesetze, Gebühren und Bedingungen können sich ändern; maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Stellen.
Hinweis: Der Deutschniveau-Einstufungstest ersetzt keine offizielle Sprachprüfung.
Redaktion Deutschniveau
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